Neue Grundrente verabschiedet

Die Regierungskoalition hat nun die Einführung der Grundrente verabschiedet. Nach Meinung der Regierung ein sozialpolitischer Meilenstein, welcher eine Richtungsentscheidung für ein gerechteres Miteinander in unserem Land untermauert. Doch was steckt wirklich dahinter?


Wer wird davon profitieren?


Die neue Regelung betrifft rund 1,3 Millionen Menschen, deren Renten im niedrigen Bereich liegen. Deren Anspruch wird je nach Bedarf monatlich um bis zu ca. 400 Euro aufgestockt. Die Aufstockung ist an bestimmte Bedingungen gebunden, z.B. die Versicherungszeit in der Rentenversicherung – hier müssen mindestens 33 Jahre lang Beiträge eingezahlt worden sein. Es gibt einen Übergangsbereich von 33 bis 35 Jahren, der die Höhe des Grundrentenanspruchs verändert. Um die Grundrente beziehen zu können, darf das während des gesamten Berufslebens erreichte Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen, jedoch auch eine fixierte Untergrenze von 30 % des Durchschnittverdienstes in Deutschland nicht unterschreiten. Somit werden Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung nicht berücksichtigt. Bei der Obergrenze gilt: Der Verdienst bezogen auf das gesamte Berufsleben darf höchstens 80 % des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Liegt es darüber, besteht kein Anspruch auf die Grundrente. Eine Beantragung der Grundrente ist nicht notwendig – diese wird automatisch mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt.


Wie hoch ist die Leistung?


Bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt eine Verdoppelung der Rentenansprüche für die relevanten Zeiten, maximal jedoch bis zu 80 % des Durchschnittverdienstes und für maximal 35 Jahre. Der dann kalkulierte Betrag wird um 12,5 % gekürzt. Es gilt eine Einkommensgrenze von 1.250 Euro (Singles) bzw. 1.950 Euro (Paare). Darüberliegende Einkommen werden auf einen eventuellen Grundrentenbetrag angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro (Singles) oder 2.300 Euro (Paare) wird das Einkommen zu 100 % auf die Grundrente angerechnet. Ziel der Grundrente ist der Schutz vor Altersarmut und nicht etwa ein höheres Renteneinkommen für jedermann. Unterstützt werden sollen vor allem jene, die jahrelang gearbeitet oder Kinder erzogen bzw. Angehörige gepflegt haben und währenddessen keinen ausreichenden Verdienst erzielen konnten, um eine auskömmliche Rente zu erhalten. Es handelt sich also mehr um eine Anerkennung der Lebensleistung. Dies ist vom Prinzip her auch in Ordnung - doch ist die Höhe wohl nicht das, was wirklich vor Armut im Alter schützt: Im besten Fall liegt die Grundrente bei ca. 400 Euro, doch durchschnittlich wird diese nach aktuellen Expertenberechnungen eher bei 75 Euro im Monat liegen. Das ist sicherlich nicht mehr als ein Tropfen auf einen heißen Stein.


Auszahlung wird sich wohl verzögern


Eigentlich soll das Gesetz ab 1.1.2021 in Kraft treten. Wahrscheinlich ist aber, dass sich die Auszahlung verzögern durfte, weil der Arbeitsaufwand insbesondere für die automatische Einkommensprüfung erheblich ist. Aktuell rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit einem Start der Auszahlungen im Sommer 2021 und einer finalen Ermittlung aller Anspruchsberechtigten bis Ende 2022. Berechtigte Ansprüche werden selbstverständlich rückwirkend ausgezahlt.


Kritik seitens der Politik


Bis zuletzt gab es aus verschiedenen Lagern der Politik Kritik an der Finanzierung. Die geschätzten Kosten pro Jahr betragen ca. 1,3 – 1,6 Milliarden Euro – dieses Geld kommt wohl zunächst aus dem Bundeshaushalt. Finanzminister Olaf Scholz wollte zur Finanzierung ursprünglich eine Finanztransaktionssteuer einsetzen, die aber derzeit nicht in Sicht ist. Grundsätzlich ist die Einführung einer Grundrente aber tatsächlich ein Schritt hin zu einer gerechteren Gesellschaft - trotz der Tatsache, dass derzeit kein wirklich endgültiges Konzept für die Finanzierung vorhanden ist. Ein harter Kritikpunkt bleibt jedoch, dass die Höhe der Grundrente für die Rentner mit niedrigem Einkommen wohl nicht ausreichen wird, um sie wirklich vor Altersarmut zu schützen.

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