HÄUFIGE FRAGEN

  • Die Möglichkeit eine jährliche Lohnsteuerermäßigung durch spezielle gesetzliche Subventionen in Anspruch zu nehmen und sich diese als Freibetrag vom Finanzamt eintragen und genehmigen zu lassen ist ein gängiges und offizielles Instrument und seit Jahren mit den dazugehörigen Paragraphen im EStG verankert. Eine nachvollziehbare Begründung warum der/die Steuerpflichtige/en von diesen Möglichkeiten noch keine oder wenig Kenntnis hat/haben liegt oft in der Tatsache dass sich der Bürger nicht ausreichend oder nur unzureichend mit diesen Themen beschäftigt. Sämtliche steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten sind für jedermann zugänglich und im EStG nachzulesen. Zudem wird regelmäßig in allen gängigen Wirtschaftsmagazinen und Fachzeitschriften über staatliche Subventionen und Sondersteuerförderungen berichtet.

  • Es sind bestimmte Grundvoraussetzungen und Rahmenbedingungen notwendig die der einzelne Steuerpflichtige bzw. die Eheleute oder die Lebensgemeinschaft erfüllen müssen. Die Inanspruchnahme von steuerlicher (Sonder-)Abschreibung setzt eine gewisse Steuerlast bzw. eine gewisse steuerliche Progression im entsprechenden Haushalt voraus. Es müssen sowohl bei ledigen Steuerpflichtigen oder Lebensgemeinschaften aber auch bei zusammenveranlagten Eheleuten bestimmte Mindestjahresbruttoeinkommen vorhanden sein. Ein weiterer Faktor ist die reale rechnerische Arbeitszeit bis zum derzeitig gültigen rechtlichen Altersrenteneintritt. Da steuerliche Abschreibungen staatlichen Reglementierungen unterliegen muss eine entsprechend ausreichende Zeit bis zum gesetzlichen Renteneintritt vorhanden sein.Für Antragsteller in Privatinsolvenz, mit rechtskräftigen Verurteilungen wegen Steuerstraftaten und/oder Umsatzsteuerhinterziehungen, mit negativen Schufa-Einträgen oder Einträgen im Insolvenzregister und/oder Schuldnerzentralverzeichnis ist eine positive Abwicklung nicht zu gewährleisten.

  • Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gemäß § 39 a EStG kann nur greifen wenn eine dementsprechende Steuerlast vorhanden ist. Wichtiges Ziel unserer Beratung ist daher die umfassende Aufklärung über mögliche Risiken sowie über die sich dann hieraus ergebenen Konsequenzen. Es bestehen für den Steuerpflichtigen zahlreiche Optionen einen eventuellen Einkommensausfall zu kompensieren (bspw. bei Arbeitslosigkeit, Invalidität, Arbeitsunfähigkeit oder Tod), sodass nicht zwingend zusätzlichen Eigenmittel aufgebracht werden müssen. Dies ist immer von der individuellen Situation des Steuerpflichtigen abhängig und muss im Einzelfall erörtert werden.

  • Bei gesetzlichen und/oder steuerrechtlichen Regelungen gibt es keine Gewähr dass diese, in der jeweils aktuell gültigen Form, dauerhaft fortbestehen. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit durch entsprechende Beschlüsse oder Neuregelungen, Kürzungen, Anpassungen oder auch gänzlicheAbschaffung auf derzeit bestehende Steuergesetze Einfluss zu nehmen.Für bereits laufende Abschreibungsprozesse gilt allerdings dass diese nicht so einfach rückwirkend aufgehoben werden können.Ein Beispiel, welches viele Bundesbürger -teilweise aus der eigenen Erfahrung- kennen, ist die Eigenheimzulage gemäß § 10 e EStG. Auch dies war eine steuerliche Förderung für Privathaushalte über die jeweilige Wohnsitzfinanzverwaltung welche 2005/2006 abgeschafft wurde. All diejenigen die die Eigenheimzulage bewilligt bekommen haben, haben diese auch bis zum Ende der ursprünglichen gesetzlich festgeschriebenen Subventionszeit erhalten.

  • Wie fast jedes Dienstleistungsunternehmen arbeiten auch wir betriebswirtschaftlich. Ein Honorar für die gesamte Beratung, Beantragung, Betreuung und Nachbetreuung sowie Abwicklung und Administration wird im Regelfall aus dem Gesamtvolumen refinanziert. Es fallen somit vorab keine Kosten für den Privatmandanten an. Sollte bereits die Vorprüfung ergeben dass Sie nicht die Möglichkeit haben diese steuerliche (Sonder-)Abschreibung und/oder Lohn,- bzw. Einkommenssteuerermäßigung zu nutzen, fällt kein Honorar an.

  • Wir als Unternehmen haben eine Vielzahl von verschiedenen Marktzugängen.Ein Weg ist die Kooperation mit diversen Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften aber auch mit Lohnsteuerhilfevereinen, Versicherungsbüros oder Vermögensverwaltern. Durch diese Partner findet eine Vermittlung von interessierten Mandanten statt, die wir dann entsprechend weiter beraten und betreuen.Ein zweiter Weg um potentielle Interessenten zu gewinnen besteht in der Zusammenarbeit mit Adresslieferanten oder Leadgeneratoren. Hier werden Datensätze von verschiedenen Unternehmen und zu verschiedenen Themen gesammelt, recherchiert, ausgewertet und danach, je Zielgruppe, an Dienstleistungsunternehmen (mit Opt.In) vermarktet. Dies geschieht heutzutage überwiegend durch persönliche, telefonische oder digitale statistische Erhebungen von Markt,- Meinungs,- und Sozialforschungsinstituten. Aber auch aktiv durch den/die Kunden selbst über „Landingpages“ und/oder Informationsplattformen sowie Vergleichsportale im Internet.Ein weiterer und gleichzeitig bedeutender Zugangsweg wirdin unserem Unternehmen durch das Empfehlungsmarketing gewährleistet. Durch unseren jahrelang nachhaltig gewachsenen Kundenkreis erreichen uns regelmäßig Anfragen von Interessenten, die durch Gespräche mit unseren Altmandanten auf unsere Dienstleistung aufmerksam gemacht worden sind. Hier wird dann ein persönlicher Termin vereinbart um zu prüfen ob ebenfalls die Möglichkeit besteht steuerliche Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen.