Rentenversicherung braucht Stütze
Die Rentenversicherung in Deutschland muss stärker mit Geldern unterstützt werden. Nach einem Artikel im Handelsblatt plant SPD-Chef Norbert Walter-Borjans, Besserverdienende mehr in die Rentenkasse einzahlen zu lassen und die Kasse zudem mit Steuermitteln zu stützen. Die weiter alternde Bevölkerung erfordere entsprechende Maßnahmen – so möchte Walter-Borjans, dass die „Deckelung für hohe Einkommen“ und die „Einbeziehung der zunehmenden Einkünfte aus Kapital“ auf den Prüfstand gesetzt werden. So soll die Abgabenlast gerechter verteilt werden, um einerseits die Höhe der Sozialabgaben erschwinglicher zu gestalten, andererseits aber auch ein Rentendasein in Würde zu ermöglichen. Dazu gehört laut Aussage des SPD-Chefs auch, dass globale Konzerne angemessene Steuern zahlen sollten.
Neue Einkommensgrenzen ab 1. Januar 2020
Seit Beginn dieses Jahres gelten neue Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zu einer Höhe von maximal 6.900 Euro je Monat (alte Bundesländer) bzw. 6.450 Euro (neue Bundesländer) ist das Einkommen beitragspflichtig. Kritiker sind der Meinung, dass solche Beitragsbemessungsgrenzen das System aushebeln, denn wer richtig gut verdient, ist nicht mehr pflichtversichert innerhalb des Rentensystems. Walter-Borjans hatte jedoch erst vor Kurzem mit einer ganz anderen Forderung Aufsehen erregt – er beabsichtigt, den Wertzuwachs von Grundeigentum steuerlich veranlagen zu wollen, wenn Flächen zu Bauland erklärt werden. Er wolle damit „Wohnen günstiger machen ... nicht nur für Mieter, sondern auch für Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden leben“ so seine Aussage gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Derzeit wird die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland über das Umlageverfahren finanziert – hierbei zahlen die versicherungspflichtigen Einkommensbezieher ein, was mit einem zusätzlichen Zuschuss durch den Bund der Rentenbefriedigung der heutigen Rentner dient. Für diese Leistung erwerben die derzeit Beschäftigten (also die Einzahler) selbst einen Rentenanspruch für das Rentenalter. Hierbei können verschiedene Zeiten zusätzlich berücksichtigt werden, z. B. Ausbildungs- oder Erziehungszeiten. Berechnungen der Bundesbank zeigen, dass sich Mitte dieses Jahrzehnts große Finanzierungsschwierigkeiten bei diesem Umlageverfahren ergeben könnten. Das Fazit ist, dass nach aktueller Einschätzung entweder eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters oder / und ein steigender Beitragssatz eine Finanzierungslücke bei der Rentenversicherung verhindern kann. Hierzu gäbe es auch Alternativen, die jedoch in einer Änderung beim Finanzierungssystem münden müssten. Fest steht, dass die geburtenstarken Jahrgänge ab ca. 2025 in Rente gehen und gleichzeitig die Lebenserwartung weiter ansteigt – somit tut sich eine Finanzierungslücke auf, welche die Beitragszahler nach heutigem Schema nicht stemmen können. Die Bundesregierung hat mittlerweile eine Rentenkommission eingesetzt, die Vorschläge für eine entsprechende Reform erarbeiten soll. Welche Regelungen hier letztendlich geschaffen werden, kann nach derzeitigem Stand noch nicht gesagt werden. Nicht wenige fordern eine grundlegende Reform mit anderen Schwerpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht „nur“ das Drehen an den bekannten Stellschrauben wie Beitragssatz, Eintrittsalter oder Rentenniveau. Auch müssten nach Meinung von Fachleuten generell verbesserte Altersvorsorge-Konzepte erarbeitet werden, da z. B. die Riester-Rente nicht funktioniere, was auf einen Mangel der Qualität und der Beratung zurückzuführen sei. Sicherlich wäre es sinnvoll, wenn ein staatlich kontrolliertes Produkt ein renditeattraktives und einfach zu handelndes Objekt für die Altersvorsorge die Absicherung der deutschen Bürger im Alter ergänzen könnte. Vielleicht wird es in der nächsten Zukunft ja wirklich so etwas geben – andere Länder wie beispielsweise Schweden machen es vor.
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