Große Koalition einigt sich über Grundrente

Als „sozialpolitischen Meilenstein“ zitiert die Welt die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in einem aktuellen Beitrag über die Einigung der großen Koalition über die Eckpfeiler der Grundrente nach langem Streit. Immerhin fast ein Jahr wurde über die sogenannte Grundrente gestritten – doch jetzt haben sich die beteiligten Parteien auf einen Kompromiss geeinigt. Die Grundrente soll nun am 1.1.2021 inklusive automatisierter Einkommensprüfung eingeführt werden.


Die Eckpunkte


Die Grundrente soll für Menschen gezahlt werden, die 35 Jahre lang in die staatliche Rentenkasse eingezahlt haben, aber trotzdem kaum damit von den Renteneinkünften können. Die Beitragsleistungen müssen dabei während der 35 Jahre zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittseinkommens betragen – außerdem werden auch Erziehungszeiten sowie Pflichtbeitragsjahre für Pflege und Krankheitszeiten anerkannt.
Zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung soll nach der Einigung ein automatisierter Abgleich der Einkommensverhältnisse erfolgen – somit entfällt eine individuelle Prüfung beim Amt. Dabei gilt ein Freibetrag in Höhe von 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Paare) – noch eingeführt wird ein Freibetrag für Renteneinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Erhalt soll einfach und ohne große Formalitäten beantragt werden können. Neben diesen wichtigsten Punkten enthält der Kompromiss der GroKo noch weitere Punkte, z. B. zum Wohngeld etc.


Zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Menschen werden die Grundrente erhalten


Nach den Berechnungen der Koalition werden zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Menschen die Grundrente erhalten. Kritikern ging dies alles zu langsam und nicht weit genug – im mittlerweile 3. Anlauf konnte man sich auf die nun gültigen Regelungen einigen. Anfänglich sollten in einem Vorschlagspapier von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mehr als 3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren können – dies wurde nun jedoch mit den geltenden Regelungen revidiert. Man rechnet derzeit mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,5 Milliarden Euro per anno.


Es gibt viele Kritikpunkte


Die neuen Regelungen werden teils scharf kritisiert. So heißt es von verschiedenen Seiten, die derzeitigen Regelungen sein ineffizient und ungerecht - teils sogar verfassungswidrig. Hier die Kritikpunkte, die dabei von Fachleuten aufgezählt werden:
- Wer weniger als 35 Jahre Beiträge eingezahlt hat, geht komplett leer aus
- Grundsätzlich benachteiligt die jetzige Regelung der Grundrente Frauen, denn im aktuellen Rentenbestand gibt es nur ca. 40 % Frauen, die überhaupt auf eine Beitragszeit von 35 Jahren oder mehr kommen
- Wird ein Arbeitnehmer nach z. B. 30 Jahren erwerbsunfähig, hat er keinen Anspruch auf die Grundrente
- Wer bisher mehr als 35 Beitragsjahre vorweisen konnte, bezog auch nach alter Regelung nur gerade mal 1% weniger als nach der neuen Regelung – somit ist diese Regelung ungeeignet, Armut im Alter wirksam zu bekämpfen
Es bleibt abzuwarten, ob hier noch nachgebessert wird resp. wie die weitere Entwicklung sein wird und ob man sich die Kritikpunkte auf der politischen Ebene zu Herzen nimmt.

Bild©AdobeStock_MQ-Illustrations

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