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Bundesarbeitsministerium plant Entlastung von Selbständigen bei der Altersvorsorge

Wie aktuell im Spiegel zu lesen, beschäftigt sich das Bundesarbeitsministerium aktuell wohl mit der Entlastung von Selbständigen im Hinblick auf die Altersvorsorge. So wird überlegt, sogenannten Crowdworkern unter die Arme zu greifen, indem z. B. Online-Plattformen an den Rentenbeiträgen für die Auftragsübernehmer zu beteiligen. Dabei geht es nicht zwangsläufig um die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für geringfügig Selbständige, sondern um ein Mittel zur Bekämpfung der drohenden Altersarmut für diese Gruppe. Denn oftmals können diese Selbständigen gar nicht privat vorsorgen, weil die Einkünfte zu gering sind, um sich noch etwas regelmäßig an die Seite zu legen.


Was sind Crowdworker?


Als Crowdworker bezeichnet man Selbständige, die mit Mini-Jobs übers Internet Geld verdienen. z. B. mit den Testen von Apps oder Geschäften, dem Schreiben von Texten oder mit der Auslieferung von Pizza. So basieren die Geschäftsmodelle der Auftraggeber (meist mit Beteiligung großer Firmen) darin, die Aufträge kein zu zerlegen und via App bzw. Online-Plattform einer großen Zahl an Mikrojobbern – der sogenannten Crowd – zugänglich zu machen. Der Vorteil für die Auftraggeber: Es wird nur eine festgelegte Summe für den erledigten Mikrojob bezahlt, ggf. zusätzlich einer Gebühr für den Onlinedienst - ohne Sozialabgaben oder weitere Kosten. Die Altersvorsorge fällt somit in den alleinigen Verantwortungsbereich des Crowdworkers, obwohl dieser keine nennenswerten Einkommensniveaus erreicht. Dies gilt im Übrigen nicht ausschließlich nur für die sog. Crowdworker – auch viele andere Selbständige erreichen kein Einkommensniveau, dass große Sprünge bei der privaten Altersvorsorge möglich macht. Gerade dies stellt oftmals auch eine große Hürde beim Weg in die Selbständigkeit dar. Doch laut dem Spiegel-Artikel könnte sich dies nun bald ändern.


Entlastung bei der Altersvorsorge durch Rentenbeteiligung


In der Planung ist eine Beteiligung der Online-Plattformen an den Rentenbeiträgen, wenn Aufträge an Selbstständige vermittelt werden. Dies dient der Sicherung für Selbständige mit geringen Einkünften, erklärte Staatssekretär Björn Böhning. Insgesamt erscheint dies ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut – denn anders als bei abhängig Beschäftigten übernimmt bei Soloselbständigen niemand Beitragsanteile für die Altersvorsorge. Hierzu müsste allerdings eine gesetzliche Regelung her, denn nach derzeitigem Gesetzesstand müssen Selbständige grundsätzlich allein für ihre Rentenbeiträge aufkommen. Die Frage wird zudem sein, ob und wie die geringfügig dotierten Aufträge dann überhaupt noch angeboten werden – denn je nach Regelung ist es dann möglich, dass die Auftraggeber die Kosten für zusätzliche Rentenbeiträge scheuen, weil dies ja eben bisher durch eine solche Vergabepraxis vermieden werden konnte. Doch letztlich ist niemandem gedient, wenn zwar Aufträge mit der bisherigen Praxis häufiger vergeben werden, aber der Auftragnehmer fürchten muss, im Alter nicht abgesichert zu sein. Bei näherem Hinsehen scheint es schwierig zu werden, hier eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden – jedoch ist der Ansatz, Altersarmut durch Verpflichtung von Auftraggebern zu minimieren, ein Schritt in die richtige Richtung. Man darf gespannt sein, was hier demnächst aus dem Ministerium zu hören sein wird.

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