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Geld kann von Bausparkasse zurückgefordert werden: Darlehensgebühren sind unzulässig
Wie in einem aktuellen Artikel der Immowelt zu lesen, sind laut einem aktuellen Entscheid des Bundesgerichtshofes (BGH) Gebühren für Bauspardarlehen unzulässig. Sollten solche Gebühren verlangt worden sein, können Verbraucher diese nun in vielen Fällen von der jeweiligen Bausparkasse zurückfordern.