Neuregelung der Grundsteuer: Kostenexplosion möglich
Cash-online beschäftigt sich in einem vor kurzem veröffentlichten Artikel mit den möglichen Auswirkungen der Grundsteuer-Neuregelung. Diese wird notwendig, weil ein Urteil des Bundesgerichtshofes die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Berechnung aufgrund veralteter Einheitswerte festgestellt hat.
Für eine Neuregelung sind mehrere Berechnungsvarianten möglich - der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sowie der Eigentümerverband Haus & Grund sprechen sich dabei für eine flächenabhängige und dabei marktunabhängige Berechnung aus. Dies nicht nur deshalb, weil dieses Modell vergleichsweise rasch umsetzbar wäre, sondern auch weil hier voraussichtlich weniger Streitfälle zu erwarten seien als beim ebenso oft diskutierten Kostenwertverfahren. Bei der Kostenwertermittlung, welche vom Bundesrat eingebracht wurde, veranschlagen Experten eine sehr lange Zeit (ca. 10 Jahre), bis es realistisch umsetzbar wäre. Kritiker bemängeln beim Kostenwertverfahren, dass es kein wirklich eindeutiges Bewertungsziel verfolge.
Worin unterscheiden sich Flächenmodell und Kostenwertverfahren?
Das Flächenmodell ist aufgrund der nicht notwendigen Bewertungsvorgänge für Baukosten bzw. der Neubewertung des gesamten Immobilienbestandes schneller umsetzbar als das Kostenwertverfahren. Die Steuer würde sich lediglich auf die Größe der Grundstücksfläche beziehen und nicht wie beim Kostenwertverfahren von einer ständigen Aktualisierung der Grundstücks- und Baukosten abhängen. Auch in Bezug auf Streitigkeiten schätzen Experten, dass das Flächenmodell weniger Reibungspunkte bieten würde.
Warum besteht die Gefahr einer Kostenexplosion?
Je nach letztlich umgesetztem Bewertungsverfahren besteht für Eigentümer jedoch die Gefahr einer Kostenexplosion. Nach den Aussagen der Politik ist es zwar das Ziel, möglichst keine größeren Kostensteigerungen zu erzielen – dies kann jedoch nicht in allen Fällen ausgeschlossen werden. Wichtig wäre neben dem Vergleich zu den bisher entrichteten Grundsteuern, dass künftig keine Erhöhungen automatisch stattfinden – dies ist jedoch nur beim Flächenmodell so. Beim Kostenwertmodell würden regelmäßige Aktualisierungen der Grundstücks- und Baukosten erfolgen, was letztendlich zu mehr Steuerlast führt. Erste Probeberechnungen führten beispielsweise in Hamburg zu merklich höheren Steuerlasten für Eigentümer. Unterbleiben die bei der Reform angedacht Anpassungen der Steuermesszahlen sowie der Hebesätze, könne es für viele sogar bis zu einer Verzehnfachung der bisherigen Grundsteuerlast kommen. Man darf gespannt sein, welche neue Regelung nun von der Politik durchgesetzt wird. Die Zeit drängt – der Gesetzgeber wurde vom Bundesgerichtshof dazu verpflichtet, bis Ende 2019 eine entsprechend verfassungsgemäße Neuregelung zu präsentieren. Die alten Regeln der Erhebung dürfen bis längstens 2024 angewendet werden.
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