Immobilienunternehmer Andreas Schrobback: Korrektur der Wohnimmobilienkreditrichtlinie notwendig

Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Bundesregierung hatte eigentlich den Sinn, Immobilienkreditnehmer vor den möglichen Folgen einer finanziellen Überlastung zu schützen. Sie verpflichtet Kreditgeber zur strikteren und detaillierteren Bonitätsprüfung bei den Antragstellern, bevor ein Immobilienkreditangebot erfolgen kann. Das deutsche Baugewerbe in Form seines Zentralverbandes hat nun laut einem Bericht von cash-online die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie und deren Auswirkungen scharf kritisiert. Die Kritik bezieht sich vor allem darauf, dass durch die neuen Vergaberichtlinien junge Familien und ältere Menschen von einer Immobilienfinanzierung gänzlich ausgeschlossen würden. So könnten die Anschaffung oder die Sanierung einer Immobilie nicht erfolgen. Viele Kreditanfragen würden schon heute nur wegen der neuen strikteren Vorgaben nicht mehr zustande kommen. 



Ziel der Richtlinie ist eigentlich lobenswert


Das Ziel der erst seit wenigen Monaten in Deutschland geltenden Richtlinie ist es, die finanzierenden Kreditinstitute zu verpflichten darauf zu achten, dass der Finanzierungsnehmer den Kredit über die gesamte Laufzeit auch zurückzahlen kann. Das soll vor untragbaren finanziellen Belastungen schützen. Dieses eigentlich lobenswerte Ziel ist allerdings durch eine zu strikte Umsetzung bei den Kreditinstituten in den Hintergrund getreten. So war es bei bisherigen Prüfungen beispielsweise möglich, auch die finanzierte Immobilie in höherem Maße als Sicherheit einzubeziehen - dies wurde nun jedoch stark beschnitten. Das wird dann insbesondere für jüngere Familien zum Problem, weil diese die Lebensplanung noch nicht abgeschlossen haben und der Verdienst oft nicht besonders hoch ist. Dies bedingt eine höhere Ablehnungsquote, was jedoch angesichts einer insgesamt zu erwartenden, sehr niedrigen Renteneinkommenssituation dramatisch ist. Kann kein Wohneigentum gebildet werden, steht dieses später auch nicht für das mietfreie Wohnen zur Verfügung. Da gerade Wohneigentum auch der Altersarmut vorbeugen kann, sieht der Zentralverband dies als sehr kritisch an. Für ältere Menschen indes wird die Vergabe aufgrund der restlichen Lebenserwartung eingeschränkt, da hier ggf. nicht mehr die Einkommensjahre laut Bonitätskriterium zu erwarten sind. Hierbei unterstützen würde vorhandenes Immobilieneigentum, was jedoch nicht mehr in dem Maße wie bisher als Sicherheitskriterium mit einbezogen werden darf. Die Sanierung von älterem Wohneigentum könnte so ins Wasser fallen.



Wo kann angesetzt werden?


Der Immobilien- und Kapitalanlagefachmann Andreas Schrobback aus Berlin sieht Nachbesserungsbedarf für die in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Die Bundesregierung hatte zwar gute Absichten, ist aber mit einer Regulierung in der Form scheinbar über das Ziel hinaus geschossen. Der Neubau und die Sanierung von Häusern und Wohnungen sollten nicht in diesem Maße behindert werden, weil Wohneigentum auch als eine Form der Altersvorsorge angesehen werden muss. Deutschland benötigt viel mehr neue Wohneinheiten, um dem steigenden Bedarf – insbesondere in Ballungsgebieten – Rechnung zu tragen. Eine Blasengefahr wie z. B. in Spanien ist in Deutschland derzeit eher unwahrscheinlich, weshalb eine so strikte Umsetzung gar nicht notwendig erscheint. Die deutsche Umsetzung der Richtlinie entstammt einer ursprünglichen EU-Richtlinie, die in nationales Recht übertragen wurde. Bei der ursprünglichen EU-Variante jedoch war vorgesehen, dass die strikten Vergabebedingungen nicht bei Kreditverträgen zum Zwecke des Neubaus oder der Renovierung anzuwenden sind. Eine entsprechend genaue Umsetzung in deutsches Recht wäre wünschenswert gewesen. Eine Änderung kann daher hier angesetzt werden. Wünschenswert wäre es zudem, dass diese Änderung möglichst bald umgesetzt wird, damit nicht noch größere Auswirkungen spürbar werden. 

Bild© aletia2011 - Fotolia.com

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