AS WIRTSCHAFTS- & UNTERNEHMENSBERATUNG

View Original

Mehr als eine halbe Million Minderjährige haben Schulden beim Staat

Wie in einem aktuellen Artikel der „Zeit“ zu lesen, haben aktuell mehr als 570.000 Minderjährige Schulden beim Start. Oftmals können Sie jedoch gar nichts dafür, sondern übernehmen diese Schulden quasi von den Erziehungsberechtigten, die durch fehlerhafte oder versäumte Angaben bei den Sozialbehörden entstehen. Dies entsteht durch die Haftungspflicht Kinder ab dem 18. Lebensjahr. Insgesamt stehen derzeit etwa 192 Millionen Euro solcherlei Forderungen aus. Beispiel: Zeigen Eltern eine neue Arbeitsstelle zu spät an und beziehen deshalb unberechtigt hohe Sozialleistungen (z. B. ALG II oder Kindergeld), werden die entstehenden Verbindlichkeiten bei den Schuldenträgern (den Kindern) bei deren Volljährigkeit geltend gemacht. Dies geschieht meist durch ein Schreiben eines lokalen Inkassodienstes der Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig zum 18. Geburtstag. Ein weiteres Beispiel kann auch ein alleinerziehender Elternteil sein, der unregelmäßig verdient und auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Die vom Jobcenter erhaltenen Leistungen summieren sich in manchen Fällen dann zu Überzahlungen, die entsprechend zurückgefordert werden. Der Teil, der für die Kinder bestimmt war, wird dann auch von diesen mit Eintritt in die Volljährigkeit zurückgefordert, solange sie nicht vorher von dem Elternteil bezahlt wurden.


Zahl der Minderjährigen ist rückläufig


Auch wenn die Zahl der Minderjährigen mit Schulden dieser Art zuletzt rückläufig war, ist die Gesamtzahl sehr erschreckend - gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die Kinder für die Versäumnisse ihrer Eltern eigentlich nicht verantwortlich sind, tragen viele hier beim Start in die Volljährigkeit eine für sie nicht zu rechtfertigende Last. Grundsätzlich kann über den Klageweg die Schuldenlast auf das bei Eintritt in die Volljährigkeit vorhandene Vermögen reduziert werden, jedoch gehen viele diesen Weg aus Unwissenheit nicht und beginnen die vorhandenen Forderungen z. B. durch eine Vereinbarung von Kleinstraten zu tilgen. Dies bedeutet letztendlich eine langwierige finanzielle Belastung – gerade bei jungen Menschen, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere noch keine großen Verdienstmöglichkeiten haben. Seit Januar geht deshalb zu diesem Thema ein automatisches Informationsschreiben an junge Menschen. Viele Experten sind jedoch der Ansicht, dass dies nicht die Lösung für das grundsätzlich vorhandene Problem sein kann.


Sparbuch von den Großeltern als Gefahr


Viele Großeltern sparen für Ihre Enkel größere Beträge auf Sparbüchern an. Dies kann dann nachteilig sein, wenn die Eltern vorher kindesbezogene Sozialleistungen in überhöhtem Maße bezogen haben. Ab Eintritt der Volljährigkeit wird der junge Mensch dann für diese Schulden herangezogen. Die Schuldenlast kann dabei auf dem Rechtsweg auf das vorhandene Vermögen reduziert werden, jedoch werden beispielsweise vorhandene Sparbücher, auf denen sich Guthaben befindet, mit herangezogen. Nur von der restlichen, nicht im Vermögen befindlichen Schuldenlast kann sich der junge Mensch befreien lassen. Für viele erscheint diese Art der „Schuldeneintreibung“ bei jungen Menschen als ungerecht, doch letztlich muss der Staat Leistungen zurückfordern, die unberechtigt bezogen wurden. Bei Sozialleistungen mit dem Hintergrund des Kindes als unterstütztem Familienteil ist es rechtlich vertretbar, diese unrechtmäßig erhaltenen Leistungen von dem Betroffenen selbst zurückzufordern. Die Eltern sollten daher möglichst darauf achten, solche Schulden in jungen Jahren gar nicht erst entstehen zu lassen – nicht nur aus gesetzlichen Gründen, sondern auch in Verantwortung für ihre Kinder.

Bild©AdobeStock_studio v-zwoelf