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Midi-Jobs als lohnende Alternative?

Ein Artikel der Welt beschäftigt sich mit den seit 1. Juli 2019 geltenden, neuen Regeln für Midi-Jobber. Diese dürfen jetzt merklich mehr verdienen: Mehr Nettoverdienst für alle, die bis 1.300 Euro im Monat verdienen - statt der bisherigen Grenze von 850 Euro. Nicht zu verwechseln sind Midi-Jobs mit den sogenannten Mini-Jobs, bei denen Verdienste bis 450 Euro im Monat anlaufen. Der Midi-Job ist mehr als ein Mini-Job, aber auch noch nicht ganz eine Vollzeitstelle. Der Geltungsbereich für diese Midi-Jobs wurde nun erweitert, was für viele Arbeitnehmer eine Erleichterung darstellt.


Was genau sind Midi-Jobs und was ändern die neuen Regelungen?


Die Midi-Jobs entstanden um das Jahr 2003 als Weiterentwicklung der sogenannten Mini-Jobs, die eine starke steuerliche Vereinfachung bis lediglich 450 Euro monatlichem Verdienst vorsahen. Wer darüber lag – auch nur geringfügig – wurde jedoch mit der vollen Abgabenlast konfrontiert, also Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dies hat sich 2003 geändert als eine Art „Gleitzone“ zwischen Mini- und Vollzeit-Jobs eingeführt wurde: Die Midi-Jobs. Zwischen 450,01 und 850 Euro monatlichem Verdienst zahlt der Arbeitgeber einen fixen Sozialversicherungsbeitrag von 20 % des Einkommens, der Arbeitnehmer hängt von der genauen Verdiensthöhe ab. Netto war dies für den Arbeitnehmer sehr viel attraktiver als vorher. Mit der neuen Regelung seit Juli 2019 nun wird diese Gleitzone erweitert – nun profitiert der Arbeitnehmer bis zu einem Einkommen von 1.300 Euro von den Regelungen. Für die Rentenberechnung wurden mit den neuen Regelungen ebenfalls Vorteile für die Teilzeitjobber geschaffen: Der Rentenanspruch errechnet sich nun nicht mehr allein aufgrund der gezahlten Beiträge (was aufgrund des geringen Verdienstes einen sehr geringen Anspruch bedeutete), sondern aufgrund der fiktiven Beiträge, die unter normalen Umständen ohne die Gleitzone zwischen Mini- und Vollzeitjob gezahlt worden wären. Davon dürften nach aktuellen Berechnungen ca. 3 Millionen Beschäftigte profitieren. Die neuen Regeln gelten übrigens auch für die sogenannte Altersteilzeit, wenn die Verdienstgrenze von 1.300 Euro je Monat nicht überschritten wird.


Wer profitiert hauptsächlich davon?


Midi-Jobs werden von z. B. Studenten oder Frauen ausgeführt, die neben dieser Beschäftigung noch andere Tätigkeiten ausüben (also beispielsweise ein Studium oder Kinderbetreuung) und somit kaum Zeit haben, eine Vollzeitstelle auszufüllen. Wer bisher in dem Bereich zwischen 850 und 1.300 Euro Verdienst pro Monat lag, profitiert von den neuen Regelungen – aber auch diejenigen, die bisher schon unter die Midi-Job-Regelung gefallen sind, da sich die Steuerbelastungen positiv verschieben. Das ist eine gute Nachricht für alle diejenigen, die bei doppelter Belastung auch noch hoch steuerlich belastet waren. Bei unterschiedlichen monatlichen Verdiensten wird das Durchschnittsgehalt herangezogen: Liegt dieses im Jahr unter 1.300 Euro, gilt die neue Regelung für den entsprechenden Arbeitnehmer – diese Berechnung greift auch bei Sonderzahlungen wie z. B. dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld. NICHT gültig sind die Midi-Job-Regelungen übrigens ausdrücklich für Auszubildende.

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