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Geplante Verschärfung der Mietpreisbremse: Was bringt das? 

Laut einem Bericht des Tagesspiegels möchte Justizministerin Katarina Barley das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse verschärfen. Der Vorstoß erfolgt aufgrund der noch immer herrschenden Wohnungsknappheit und den auch weiterhin stark anziehenden Mietpreisen in den Ballungsgebieten in Deutschland. Die bisherige Regelung erlaubt die Anhebung der Mietpreise in bestimmten Gebieten bis auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieter plus 10 % für bis zu 5 Jahre. Sie gilt jedoch nur für Neubauten ab Oktober 2014 – und bei bereits bestehenden, sehr hohen Mietpreisen enthält die bisherige Regelung keine Pflicht zur Senkung der Mieten. Ausgenommen sind auch umfassend modernisierte Wohnungen. Schaut man sich nun die Entwicklung der Miete beispielsweise in Berlin innerhalb eines Jahres bei den geltenden Regelungen an, so kann hier eine Steigerung der Angebotsmieten um 8,8 % festgestellt werden. Damit ist klar, dass die bisherigen Bestimmungen der Mietpreisbremse nicht stark genug greifen und das Gesetz seinen eigentlichen Zweck – nämlich eine realistische Begrenzung der Mietpreise – nicht hinreichend erfüllt. 


Welche Verschärfungen sind geplant? 


Der Gesetzentwurf der Justizministerin sieht im Wesentlichen mehr Schutz für die Mieter vor, beispielsweise bei Modernisierungen – zudem soll auch mehr Transparenz geschaffen werden. Es soll eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters über die zuvor erzielte Miete eingeführt werden. Auch die Kostenumlage im Falle einer Modernisierung wird neu geregelt: Die Umlage soll von bisher 11 % auf 8 % gesenkt werden. Die Frist bleibt dabei bei 5 Jahren. Grundsätzlich dürfen jedoch nach der Modernisierungsmaßnahme maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren mehr Miete verlangt werden. Gängige Praxis in Berlin war bisher, dass Immobilienkäufer direkt nach dem Kauf eine Modernisierung durchgeführt haben, um danach eine merklich höhere Miete verlangen zu können – dieser Weg wird durch eine Verschärfung der Umlageregelung nun begrenzt. Bisher mussten deshalb viele Mieter ausziehen, weil die höhere Miete für sie nicht mehr zahlbar war. Zusätzlich wird es wohl einen neuen Tatbestand bei den Ordnungswidrigkeiten geben – wird nämlich festgestellt, dass bauliche Veränderungen mit der Absicht erfolgen, Mieter zu verdrängen, drohen künftig sehr hohe Strafen für den Vermieter. 


Wie sehen die Mietervertretungen die neuen Regelungen? 


Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sieht die neuen Regelungen als „ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings wird bemängelt, dass die Änderungen für Mieter nicht wirklich ausreichend sind und noch immer nicht weit genug gehen. Das eigentliche Problem, dass die Mieten für viele Mieter immer noch zu hoch sein werden, wird wohl auch mit den Neuregelungen nicht gelöst. Die gedeckelte Umlageregelung ist zwar in die richtige Richtung gedacht, jedoch kann sie unter Umständen für viele Mieter noch immer eine Mieterhöhung um bis zu 50 % bedeuten. Auch die Opposition findet viele Kritikpunkte an den neuen Regelungen. Es scheint, als ob die Problematik der Mietpreisbegrenzung noch lange nicht ausgestanden ist. Man darf gespannt sein, wie die weitere Entwicklung aussehen wird. 

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