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Steuereinnahmen aus Erbschaftssteuer auf Rekordhoch

Nach einem aktuellen Bericht des Handelsblattes befinden sich die Steuereinnahmen des deutschen Haushalts aus der Erbschaftssteuer auf einem neuen Rekordhoch. In 2015 wanderten ca. 6,3 Milliarden Euro aus Erbschaftssteuerangelegenheiten in die deutsche Staatskasse. Dieser Wert stellt ein neues Rekordhoch für dieses Segment dar. Verglichen mit 2014 bedeutet diese Zahl ein Anstieg von stolzen 15,4 %. Der Immobilienunternehmer Andreas Schrobback aus Berlin meint, dass diese bemerkenswerte Entwicklung allerdings mehrere Seiten hat. So könnte z. B. der Streit um die privilegierte Stellung von Firmenerben neu eskalieren. 



Die Behandlung von Firmenerben ist schon länger Streitthema


Die große Koalition streitet nicht erst seit heute über die steuerrechtliche Behandlung von Firmenerben. Ende Juni hatte man einen Kompromiss ausgehandelt, der aber letztlich vom Bundesrat vor der Sommerpause gestoppt wurde. Nun befasst sich ein Vermittlungsausschuss mit der Thematik. Gerade die SPD, aber auch die Grünen und die Linken sind gegen die von der CDU vorgeschlagenen Privilegien, da ihnen diese zu weit gehen. Begründet werden sie mit dem Schutz von Arbeitsplätzen. Doch allein in 2015 seien Betriebsvermögen in Höhe von fast 57 Milliarden Euro steuerfrei übertragen worden, sagt die SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe. Daraus hätten ca. 13 Milliarden Euro Steuereinnahmen generiert werden können. Betrachte man die Jahre seit 2009 hätten sich diese Privilegien auf rund 56,5 Milliarden Euro summiert, die nun dem deutschen Steuersäckel entgangen sind. 


Firmenerben waren auch schon Thema beim Bundesverfassungsgericht


Im Dezember 2014 hatte sich bereits das Bundesverfassungsgericht mit den bis dahin gültigen Steuerregelungen für Firmenerben beschäftigt. Viele Regelungen wurden seinerzeit vom Gericht gekippt und zur Neuregelung an die Bundesregierung zurückgewiesen. Die Regelungen sollten derart geändert werden, dass nur kleinere und mittlere Unternehmen bei der Erbschaftssteuer vollständig entlastet werden dürfen – bei größeren Unternehmen hingegen müsse konkret geprüft werden, ob eine Entlastung wirklich benötigt wird. Es geht dabei in erster Linie um den Existenzerhalt des betreffenden Unternehmens und um den Erhalt der Arbeitsplätze. Die Frist für entsprechende Änderungen der Regelungen lief nun Ende Juni dieses Jahres aus. Leider von Seiten der Bundesregierung ohne Ergebnis. Somit wird sich das Gericht nun wieder mit der Thematik beschäftigen müssen. 



Welche Konsequenzen könnten folgen?


Die Interessenlagen sind hier sehr unterschiedlich und natürlich spielt neben Geld auch der Einfluss der Beteiligten eine große Rolle. Gerade im Zuge der veröffentlichten Rekordeinnahmen bei der Erbschaftssteuer kommt hier nun wieder Bewegung in die Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht könnte nach §35 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes eine Vollstreckungsanordnung erlassen. Das würde bedeuten, dass die verfassungswidrigen Regelungen nicht mehr angewendet werden dürfen – de facto wäre dies ein Aussetzen der Erhebung der Erbschaftssteuer. Dies hätte sicherlich eine schnelle Neuregelung seitens des Bundes zur Folge, da ansonsten die Steuereinnahmen aus diesem Segment komplett wegfallen würden. Trotzdem ist die Art und Weise der Neuregelung ein schwieriges – weil komplex gestaltbares – Feld. Hier werden u.a. ein generell niedriger Steuersatz für alle diskutiert, oder aber die weniger großzügig privilegierte Besteuerung des Betriebsvermögens. Rein theoretisch wäre es natürlich auch möglich, ganz auf die Erbschaftssteuer zu verzichten. 

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